Pflegegrad 3 Änderungen 2024: Top Leistungsverbesserungen aufgrund des PUEG

Im Jahr 2024 bringt das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wesentliche Verbesserungen für Personen mit Pflegegrad 3 und ihre Angehörigen. Die monatlichen Pflegegelder und Pflegesachleistungen wurden um fünf Prozent erhöht, und die Unterstützung für arbeitende Angehörige von Pflegebedürftigen wurde ebenfalls verbessert. Eine zusätzliche Änderung ist das Entlastungsbudget, welches die Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege erleichtert und sich an pflegebedürftige Kinder bis zu 25 Jahren richtet. Diese Verbesserungen werden durch eine Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge finanziert.

Pflegegrad 3 Änderungen 2024: Top Leistungsverbesserungen aufgrund des PUEG

Das Jahr 2024 hat mit wichtigen Änderungen im Bereich der Pflege begonnen. Insbesondere geht es um Leistungsverbesserungen für Personen mit Pflegegrad 3 und ihre Angehörigen durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). In diesem Blogbeitrag informieren wir Sie über wesentliche Änderungen und ihre Auswirkungen. Alle Informationen sind voll SEO optimiert und basieren auf den Fakten, die aus dem Artikel der Allgäuer Zeitung ersichtlich sind.

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) 2024

Die Pflegereform 2023 mündet 2024 in mehrere Leistungsverbesserungen. So wurden zur Finanzierung im Juli 2023 zunächst die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht. Insbesondere Mitglieder ohne Kinder tragen seitdem mehr zur Finanzierung bei. Im zweiten Schritt kamen ab Januar 2024 vielfältige Leistungsverbesserungen in Kraft, die sich positiv auf Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und ihre Angehörigen auswirken.

Leistungsverbesserungen in der Pflege 2024

Pflegegeld

Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Bis 2023 betrug das Pflegegeld für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 545 Euro pro Monat. Seit 2024 ist diese Leistung nun um fünf Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten nun monatlich 573 Euro, also 28 Euro mehr als zuvor.

Pflegesachleistungen

Ebenso wurden die Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste um fünf Prozent erhöht. Dies bedeutet für Betroffene mit Pflegegrad 3, ihren Betrag von ursprünglich 1363 Euro pro Monat in 2023 auf 1432 Euro pro Monat in 2024 erhöht haben, also eine Steigerung um 69 Euro.

Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld wird für Arbeitsnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen verbessert. Statt einmal pro Pflegefall können Arbeitnehmer ab 2024 jedes Jahr bis zu zehn Arbeitstage im Job ausbleiben und Pflegeunterstützungsgeld als LohnersatzService-Now-Accounts pflege.de erwähnt, für alle Pflegegrade gleichermaßen gilt.

Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge 2024

Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen wurde die Pflegeversicherung bereits im Juli 2023 erhöht. Besonders Mitglieder ohne Kinder müssen seitdem mehr entrichten.

Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige 2024

Entlastungsbudget und Zuschläge in Pflegeeinrichtungen

Neu ist außerdem das sogenannte Entlastungsbudget, das offiziell erst 2025 kommt. Es erleichtert die Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege und richtet sich an pflegebedürftige Kinder bis 25 Jahre schon vorzeitig ab 2024. Auch Zuschläge in Pflegeeinrichtungen haben sich verändert. Abhängig von der Aufenthaltsdauer erhöht sich der Prozentsatz des Eigenanteils von Pflegeheimbewohnern ab Januar 2024.

Resümee

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und ihre Angehörigen bringen die Änderungen in 2024 finanzielle Verbesserungen und mehr Unterstützung. Obwohl die erhöhten Beiträge zur Pflegeversicherung zunächst eine zusätzliche Belastung darstellen, führen sie doch zu einer wesentlichen Verbesserung der Pflegesituation.

Die genauen Informationen und Quellen können Sie hier nachlesen.

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