Die Pflege von Angehörigen kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn finanzielle Ressourcen begrenzt sind. In Deutschland gibt es jedoch mehrere Optionen zur Unterstützung, darunter Pflegegeld und Pflegedienste. In diesem Blog-Artikel werden wir uns mit der Kombinationsleistung – einer Mischform aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen – genauer befassen. Wir werden auch erklären, wie Sie beide Optionen optimal nutzen können.
Pflegegeld und Pflegedienst: Eine Einführung
Die Statistiken zeigen, dass in Deutschland etwa fünf Millionen Menschen pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad besitzen. Viele von ihnen werden zuhause von Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten gepflegt und wählen dafür oft die Option des Pflegegeldes.
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige als Anerkennung an ihre Pflegepersonen weitergeben können. Es ermöglicht diesen, ihre Bemühungen zu vergüten und Sie bei der Pflege zu unterstützen. Aber was passiert, wenn Sie auch Hilfe von professionellen Pflegedienstleistern benötigen?
Die Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten
Hier kommt die Kombinationsleistung ins Spiel: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Die Pflegesachleistungen beziehen sich auf die Leistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden, wie z.B. Hilfe im Haushalt, Körperpflege etc.
Durch die Kombination beider Leistungen kann es jedoch zu einer anteiligen Reduzierung des Pflegegeldes kommen, das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgelegt wird. Diese Reduzierung erfolgt in dem Umfang, in dem in dem jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden sind.
Wer hat Anspruch auf die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung ist nicht für jeden verfügbar. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch darauf zu haben. Dazu gehören:
- Pflegegrad: Die Leistung steht nur Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung. Personen mit Pflegegrad 1 können leider keinen Anspruch darauf erheben.
- Ort der Pflege: Die Pflege muss zuhause stattfinden.
- Nutzung der Pflegesachleistungen: Die ihnen zustehenden Pflegesachleistungen müssen nicht vollständig ausgeschöpft sein.
Wie wird das anteilige Pflegegeld berechnet?
Die anteilige Berechnung des Pflegegeldes kann zunächst verwirrend erscheinen, ist aber eigentlich recht einfach. Der Anspruch auf Pflegegeld wird um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistung reduziert. Wird beispielsweise nur 40% der verfügbaren Pflegesachleistung in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz reduziert.
Ein pflegebedürftiger Frank mit Pflegegrad 3 hat beispielsweise Anspruch auf 573 Euro Pflegegeld und 1432 Euro für einen ambulanten Pflegedienst. Wenn Frank monatlich Pflegesachleistungen in Höhe von 1002,40 Euro in Anspruch nimmt (70% der ihm zustehenden Leistung), sinkt sein Pflegegeld-Anspruch auf 171,90 Euro (30% der Leistung).
Wie beantragen Sie die Kombinationsleistung?
Um die Kombinationsleistung zu beantragen, muss lediglich ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach Beantragung der Kombinationsleistung sechs Monate an diese gebunden sind – sofern sich Ihre Pflegesituation nicht ändert und eine frühere Anpassung der Versorgung erforderlich wird.
Wir hoffen, dass dieser Blog-Artikel Ihnen geholfen hat, die Kombinationsleistung besser zu verstehen und zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Allgäuer Zeitung hier.