Entlastungsbetrag Pflege: Ihre Hilfe für pflegende Angehörige jetzt nutzen!

Der Entlastungsbetrag in der Pflege bietet finanzielle Unterstützung von bis zu 125 Euro monatlich für pflegebedürftige Personen zu Hause. Der Betrag kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflege- oder Betreuungsdienste und Alltagshilfe genutzt werden. Alle Pflegegrade von 1 bis 5 sind anspruchsberechtigt. Nicht genutzte Beträge können in den folgenden Monat oder bis zum 30. Juni des nächsten Jahres übertragen werden. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig, lediglich ein Antrag auf Kostenerstattung bei der Pflegekasse mit der entsprechenden Rechnung.

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Entlastungsbetrag Pflege: Ihre Hilfe für pflegende Angehörige jetzt nutzen!

Werden Menschen pflegebedürftig, fallen die Aufgaben der Betreuung und Pflege häufig auf Angehörige, Freunde oder Bekannte. In Deutschland besteht für diese Situation der sogenannte Entlastungsbetrag, ein monatliches Budget von 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Was dieses Budget bedeutet, wer es bekommen kann und wofür es verwendet werden kann, soll im Folgenden erläutert werden.

Verständnis des Entlastungsbetrags in der Pflege

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden. Diese Unterstützung beträgt laut Bundesgesundheitsministerium bis zu 125 Euro pro Monat, was sich auf bis zu 1500 Euro pro Jahr beläuft. Der Betrag kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden, um einen abwechslungsreicheren und selbstbestimmteren Alltag für die Pflegebedürftigen zu ermöglichen.(Quelle)

Voraussetzungen für den Pflege-Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zur Verfügung, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Er ist zweckgebunden für Pflegeleistungen und wird nicht pauschal in einer bestimmten Höhe ausgezahlt. Dadurch müssen Versicherte zunächst in Vorleistung gehen. Nach Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen kann die entsprechende Rechnung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.(Quelle)

Kategorien von Pflege-Entlastungsbeträgen

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Kategorien von Pflegeleistungen eingesetzt werden. Laut dem Gesundheitsministerium fallen für diese Leistungen vier Typen von Leistungen an:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflege- oder Betreuungsdienst nach § 36 SGB XI
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt nach dem jeweiligen Landesrecht

Zusätzlich zu diesen Leistungen, kann der Entlastungsbetrag auch für sogenannte Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung wie zum Beispiel Hilfe beim Duschen oder Baden genutzt werden.(Quelle)

Übertragung des Entlastungsbetrags

Sollte der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft werden, kann der verbleibende Betrag in den folgenden Monat übertragen werden. Ähnlich verhält es sich mit Leistungsbeträgen, die am Jahresende noch nicht aufgebraucht wurden. Diese können bis zum 30. Juni des folgenden Jahres übertragen werden.(Quelle)

Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt?

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, muss kein separater Antrag gestellt werden. Vielmehr ist ein Antrag auf Kostenerstattung mit der entsprechenden Rechnung bei der zuständigen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung einzureichen. Einige Versicherer bieten dafür eigene Formulare an.(Quelle)

Weiterführende Informationen zum Thema “Pflege-Entlastungsbetrag” finden Sie in der Quelle.


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