Bayerisches Pflegegeld: 1000 Euro sichern! Erfahre wie!

Das Landespflegegeld Bayern bietet pflegebedürftigen Menschen in Bayern eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von 1000 Euro pro Jahr. Seit dem 1. Mai 2018 können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, dieses Pflegegeld beantragen. Es ist eine nicht zweckgebundene Zahlung, die weder versteuert noch gepfändet werden kann. Der Antrag kann entweder per Post oder online beim Bayerischen Landesamt für Pflege eingereicht werden und erfordert bestimmte Unterlagen, wie ein ausgefülltes Antragsformular, einen Pflegegrad-Bescheid und einen Identitätsnachweis. Die Auszahlung erfolgt nach der Bewilligung und wird in den Folgejahren jeweils im Oktober überwiesen.

Inmitten der finanziellen Herausforderungen, die mit der Pflegebedürftigkeit einhergehen, bietet Bayern einzigartige Unterstützung durch das Landespflegegeld Bayern. Es ermöglicht es Pflegebedürftigen, 1000 Euro pro Jahr zusätzlich zu erhalten. Werfen wir einen genauen Blick darauf, wie Pflegebedürftige in Bayern dieses Pflegegeld sichern können.

Bayerisches Pflegegeld – was ist das?

Das Bayerische Pflegegeld, auch Landespflegegeld Bayern genannt, ist eine zusätzliche Fürsorgeleistung für pflegebedürftige Menschen, die in Bayern ansässig sind. Es handelt sich um eine zusätzliche Zahlung von 1000 Euro pro Jahr, die pflegebedürftige Menschen erhalten.

Eingeführt wurde es am 1. Mai 2018, mit der Absicht, das Selbstbestimmungsrecht pflegebedürftiger Menschen in Bayern zu stärken gemäß dem Bayerischen Landespflegegesetz (BayLPflGG). Diese Zahlung ist nicht zweckgebunden, was bedeutet, dass die Empfänger frei über die Verwendung des Geldes entscheiden können. Überdies kann das Pflegegeld weder versteuert noch gepfändet werden.

Wer qualifiziert sich für das Bayerische Pflegegeld?

Nicht jeder Pflegebedürftige kann das Landespflegegeld beanspruchen. Zwei grundlegende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  2. Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.

Menschen mit Pflegegrad 1 gehen leider leer aus. Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf das Landespflegegeld Bayern gibt es jedoch nicht. Es ist unerheblich, ob die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim untergebracht sind oder zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden.

Wie beantragt man das Bayerische Pflegegeld?

Der Antrag auf Landespflegegeld Bayern kann per Post oder online beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Folgende Unterlagen sollten Sie für den Antrag parat haben:

  1. Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids
  3. Eine Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder der aktuellen Meldebescheinigung

Eine Antragstellung über die Pflegeversicherung ist nicht möglich, da die Pflegeversicherung mit dem Landespflegegeld nichts zu tun hat. Ein wichtiger Aspekt ist die Frist für den Antrag auf Landespflegegeld, die jeweils am 31. Dezember für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. September endet. Sollten bis zur Frist nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann der Antrag zunächst unvollständig eingereicht und die fehlenden Unterlagen später nachgereicht werden.

Wann wird das Bayerische Pflegegeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des Landespflegegeldes Bayern erfolgt bereits kurze Zeit nach Bewilligung im Antragsjahr. In den folgenden Jahren wird das Landespflegegeld unabhängig vom Datum des Erstantrags im Oktober ausgezahlt.

Das Landespflegegeld Bayern bietet somit eine wertvolle finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen in Bayern. Mit einem Pflegegrad von 2 oder höher und einem Wohnsitz in Bayern können Sie dieses zusätzliche Geld beantragen und nutzen.

Quelle:

Bayerisches Pflegegeld. (2024). Wer bekommt 1000 Euro pro Jahr? Allgäuer Zeitung.

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