Bei einem anerkannten Pflegegrad werden die Kosten durch Zuschüsse der Pflegekasse unterstützt:
Seit 2022 gibt es eine Entlastung der Pflegekosten: Wenn eine Person einen Monat im Heim lebt, werden 5 % seines Eigenanteils von den Pflegekassen übernommen. Ab 12 Monaten sind es 25 %, ab 24 Monaten 45 % und ab 36 Monaten 70 %.