Der Krankentransport transportiert kranke, verletzte oder anderweitig hilfsbedürftige Personen, die während der Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus auf die Betreuung von fachlichem Personal wie Krankenpflegern (keine Ärzte) oder auf die Nutzung der Einrichtungen dieses besonderen Transportwagens angewiesen sind. Personen in einem Krankentransport sind keine Notfallpatienten. 

Der Krankentransport erfolgt in einem speziellen Krankentransportwagen oder einem Rettungswagen und kann von den örtlichen Wohlfahrtsorganisationen durchgeführt werden. 

Krankenfahrten benötigen neben den anderen oben genannten Kriterien kein fachliches Personal oder die speziellen Einrichtungen im Wagen während der Krankenfahrten. Diese können z.B. durch ein Taxi, aber auch durch private Anbieter, Mietwagen oder öffentliche Verkehrsmittel durchgeführt werden.

Bei Bedarf eines Krankentransportes oder einer Krankenfahrt sollte eine entsprechende Maßnahme vom Arzt verordnet werden. Diese Verordnung nennt man Krankentransportschein oder Transportschein. Sobald eine solche Bescheinigung vorliegt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Hierzu sollte KEIN Rettungsdienst alarmiert werden, da es für die Krankenfahrten/Krankentransporte spezielle Fahrzeuge gibt. Ein falsch alarmierter Rettungswagen würde für etwaige Notfälle in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen. Eine frühzeitige Anmeldung eines Krankentransportes sorgt für ausreichend Planungszeit bei der entsprechenden Organisation. 

Der Anlass eines Krankentransportes/einer Krankenfahrt sollte jedoch immer einen medizinischen Grund haben. Ohne medizinischen Grund werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen. Anlässe für einen Krankentransport sind z.B. eine bevorstehende Geburt, eine Verwirrung, eine Entlassung aus einem Krankenhaus in eine andere Klinik, eine meldepflichtige Infektionserkrankung.

Der Begriff Krankentransport wird im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen 3.17 bzw. im Normblatt 13050:2008-05 3.21 definiert.

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