Das Betreuungsrecht legt fest, dass eine Person, die nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen, ein Recht auf Betreuung hat. Das tritt z.B. bei einer schweren Erkrankung oder bei einem Unfall ein, wodurch die Handlungsfähigkeit der Person teilweise oder auf Dauer einschränkt ist. Nach dem Antrag auf Betreuung wird bestimmt, in welchen Lebensbereichen die Person eine Betreuung benötigt. 

Der festgelegte Betreuer ist jedoch nicht für die Durchführung von Alltagshandlungen verantwortlich. Er klärt andere Dinge, wie Antrag auf Pflegegrad, beantragt Pflegeleistungen oder regelt die Nahrungsversorgung. 

Das Betreuungsrecht legt fest, dass die anstehenden Entscheidungen zum Wohl und nach dem Willen sowie den Wünschen des Betreuten erfolgen. Ein selbstbestimmtes Leben des zu Betreuenden steht hierbei im Mittelpunkt.

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