Zur Qualitätssicherung in der Pflege werden alle Pflegeeinrichtungen regelmäßigen Prüfungen unterzogen, z.B. durch den Medizinischen Dienst. Geregelt wird die Qualitätssicherung durch das Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Elften Kapitel zur Qualitätssicherung zum Schutz der Pflegebedürftigen.

Die Qualitätssicherung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:

  1. Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
  2. Externe Qualitätsprüfung durch den MDK oder den PKV-Prüfdienst
  3. Beratungsauftrag der Prüfdienste vom MDK und PKV
  4. Qualitätsdarstellungen als Verbraucherinformation

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