Sehen und Hören - Aktivierung bei körperlichen Einschränkungen

(Pflicht-)Fortbildung für Betreuungskräfte nach §43b/53b SGB XI

Sehen und Hören sind weit mehr als Sinneswahrnehmung – sie prägen Orientierung, Kommunikation und Teilhabe im Alltag. Dieses Fortbildungsmodul zeigt Ihnen, wie Sie durch gezielte visuelle und auditive Impulse Erinnerungen wecken und Aktivierung fördern können.

Beschäftigen Sie sich mit den alterstypischen Einschränkungen und lernen Sie, wie Sie darauf in Ihrer Betreuung eingehen können, um Teilhabe für alle zu gewährleisten.

Was Sie in diesem Modul mit 4 Unterrichtseinheiten erwartet:

(Pflicht-)Fortbildungen nach §43b/53b SGB XI
Dauer:
4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

Format:
Online via Video Meeting

Zielgruppe:
Betreuungskräfte in Pflegeheimen & Tagespflegen

Annerkannte Pflichtforbildung nach §43b/53b SGB XI

Gruppengröße: Maximal 15 Teilnehmende für intensives Lernen
Zertifizierte Qualität

Unsere Fortbildungen erfüllen die Anforderungen der Betreuungskräfte-Richtlinie gemäß § 53b SGB XI. Diese Richtlinie schreibt eine kontinuierliche Weiterbildung für Betreuungskräfte vor.

Um die Qualität der Betreuung sicherzustellen, sind jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden verpflichtend. Unsere Schulungen helfen Ihnen, diese Vorgabe zu erfüllen und Ihr Fachwissen stetig zu erweitern.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Pflichtfortbildungen?

Unsere Ansprechpartner beantworten diese gerne.

 

Telefon: 030 – 52 00 16 47
E-Mail: success@media4care.de

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