Bei der Pflege von bedürftigen Personen stehen in Deutschland große Veränderungen an. Besonders die Änderungen bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2024 sowie die Einführung des Entlastungsbudgets 2025 werden einen signifikanten Einfluss auf die Art und Weise haben, wie Pflege zuhause organisiert und finanziert wird. Dieser Blogpost widmet sich diesen wichtigen Themen und stellt die Neuerungen vor, die im Jahr 2024 und darüber hinaus auf Pflegebedürftige und deren Familien zukommen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Was Sie wissen müssen
Verhinderungspflege
In der Verhinderungspflege wird eine Ersatzpflegeperson eingesetzt, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist oder ihre Pflegeaufgaben aus anderen Gründen kurzzeitig nicht erfüllen kann. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung bis zu einem Maximalbetrag von 1612 Euro pro Jahr getragen, und die maximale Dauer für eine Verhinderungspflege beträgt sechs Wochen pro Jahr. Bisher musste die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in einer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, aber diese Voraussetzung entfällt mit der Einführung des Entlastungsbudgets.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht zu werden. Dies kann nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn zuhause nicht die notwendige Pflege geleistet werden kann. Maximal acht Wochen pro Jahr kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wobei die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung übernimmt – maximal bis zu 1774 Euro pro Jahr.
Das Entlastungsbudget: Vereinfachung und Verbesserung
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget eingeführt, was eine wesentliche Vereinfachung in der Finanzierung der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit sich bringen wird. Mit dem neuen Budget stehen dann jährlich insgesamt 3539 Euro zur Verfügung – für beide Pflegemaßnahmen zusammen. Das bedeutet, dass sowohl die Verhinderungspflege als auch die Kurzzeitpflege für insgesamt bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden können.
Was ändert sich 2024?
Änderungen für junge Pflegebedürftige
Einige der Neuerungen kommen bereits vor der offiziellen Einführung des Entlastungsbudgets in Kraft. Junge Pflegebedürftige im Alter bis 25 Jahre mit einem Pflegegrad 4 oder 5 können bereits seit dem 1. Januar 2024 von den änderungen profitieren und ab dieser Zeit bis zur offiziellen Einführung der Entlastungsbudgets auf ein Maximalbudget von zunächst nur 3386 Euro statt 3539 Euro zugreifen.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Änderungen einen großen Einfluss auf die Art und Weise haben werden, wie Pflege zuhause organisiert und finanziert wird. Es ist daher entscheidend, sich gut auf diese Änderungen vorzubereiten und alle verfügbaren Ressourcen und Unterstützungen zu nutzen.
Quelle: Allgäuer Zeitung