Neue QPR ambulant ab Juli 2026: Was ambulante Pflege­dienste jetzt wissen müssen

QPR ambulant

1. Warum eine neue QPR ambulant?

Die bisherigen Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege standen seit Jahren in der Kritik. Das Notensystem von 1 bis 5, das seit 2009 galt, war für Pflegebedürftige und Angehörige kaum aussagekräftig. Nahezu alle Dienste erzielten Bestnoten – echte Qualitätsunterschiede blieben unsichtbar. Während die stationäre Pflege bereits 2019 ein neues Qualitätssystem erhielt, fehlte ein vergleichbares Verfahren für den ambulanten Bereich bis jetzt.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde die gesetzliche Grundlage für eine Neuausrichtung geschaffen. Wissenschaftler der Hochschule Osnabrück und der Universität Bielefeld entwickelten daraufhin ein neues Prüfkonzept, das in umfangreichen Pilottests erprobt wurde. Das Ergebnis sind die neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien ambulante Pflege – kurz QPR ambulant – die ab dem 1. Juli 2026 bundesweit verbindlich gelten.

Kerngedanke der Reform: Weg von der reinen Dokumentationskontrolle, hin zur tatsächlichen Ergebnisqualität. Die neuen QPR prüfen, ob die Pflege und Betreuung beim Menschen ankommt – nicht nur, ob sie dokumentiert wurde.

2. Die neue QPR im Überblick: Teil 1a und Teil 1b

Die neuen Richtlinien gliedern sich erstmals in zwei eigenständige Teile, die zeitgleich am 1. Juli 2026 in Kraft treten:

Merkmal QPR Teil 1a QPR Teil 1b
Zielgruppe Ambulante Pflegedienste Ambulante Betreuungsdienste
Umfasst auch Außerklinische Intensivpflege (AKI), Psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
Erlassen am 19. Mai 2025 6. September 2025
Genehmigt durch BMG 7. August 2025 9. Dezember 2025
In Kraft ab 1. Juli 2026 1. Juli 2026
Ersetzt QPR Teil 1a vom 1. Januar 2021 QPR Teil 1b vom 1. April 2021

Die Aufteilung ist bedeutsam: Ambulante Betreuungsdienste erhalten erstmals eine eigenständige Prüfgrundlage nach § 45b SGB XI. Bislang gab es keine vergleichbare Qualitätsdarstellung für diesen Bereich. Mit Teil 1b rückt die Qualität der sozialen Betreuung erstmals gleichrangig neben die klassische Pflege.

3. Neue Bewertungssystematik: Von Noten zu Kategorien A–D

Die wohl sichtbarste Änderung: Das alte Notensystem von 1 bis 5 verschwindet. An seine Stelle treten vier Bewertungskategorien, die differenzierter und transparenter abbilden, wie gut die Versorgung gelingt:

A
Keine Auffälligkeiten oder Defizite
B
Auffälligkeiten ohne Risiken
C
Defizite mit Risiken oder negativen Folgen
D
Defizite mit eingetretener Schädigung

Die Bewertung erfolgt personenbezogen und kriteriengestützt. Das bedeutet: Für jede geprüfte Person wird individuell beurteilt, ob die Versorgung fachlich angemessen, wirksam und sicher ist. Das Prüfteam des Medizinischen Dienstes (MD) oder des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherung (Careproof) besucht dafür zufällig ausgewählte versorgte Personen und nimmt sie in Augenschein.

Ein wichtiges Detail: Solitäre Dokumentationsmängel werden nun separat von tatsächlichen Versorgungsdefiziten betrachtet. Eine fehlende Unterschrift ist also nicht mehr gleichbedeutend mit einem Pflegedefizit – aber umgekehrt schützt eine perfekte Akte nicht vor einer schlechten Bewertung, wenn die Ergebnisqualität nicht stimmt.

4. Die fünf Qualitätsbereiche der neuen QPR

Die neue QPR ambulant gliedert die Prüfung in fünf zusammenhängende Qualitätsbereiche. Die Bereiche 1 bis 4 betreffen die personenbezogene Versorgung – also alles, was unmittelbar die versorgte Person betrifft. Der fünfte Bereich ist einrichtungsbezogen:

Bereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung – umfasst unter anderem die Sturzprophylaxe, die Unterstützung bei der Ernährung und die Förderung der Selbständigkeit.

Bereich 2: Unterstützung bei krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – Medikamentenmanagement, Wundversorgung, Schmerzmanagement und die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten.

Bereich 3: Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte – besonders relevant für Betreuungsdienste: Tagesstrukturierung, Aktivierung, Beschäftigung und die Förderung sozialer Teilhabe.

Bereich 4: Schutzkonzepte und Prävention – Gewaltprävention, freiheitsentziehende Maßnahmen, Sicherheitsvermittlung.

Bereich 5: Einrichtungsbezogene Aspekte – Personalqualifikation, Qualitätsmanagement, Dienstplanung, Fortbildung und organisatorische Strukturen.

Besonders für ambulante Betreuungsdienste relevant: Bereich 3 rückt in den Fokus. Die Qualität der sozialen Betreuung, die Aktivierung und die individuelle Tagesgestaltung werden erstmals systematisch geprüft und bewertet.

5. Maßstäbe und Grundsätze (MuG) – das müssen Sie wissen

Parallel zu den QPR treten die überarbeiteten Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung (MuG) in Kraft. Die MuG definieren nach § 113 SGB XI die verbindlichen Qualitätsstandards für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, an denen sich alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen messen lassen müssen.

Die neuen MuG sind erstmals in einen Teil für Pflegedienste und einen Teil für Betreuungsdienste untergliedert. Der Qualitätsausschuss Pflege hat die neuen MuG am 30. April 2025 beschlossen; das BMG hat sie am 30. Juli 2025 nicht beanstandet – sie gelten damit ebenfalls ab dem 1. Juli 2026.

Für Pflegedienste bedeutet das konkret: Ihr gesamtes Qualitätsmanagement muss auf die neuen Standards ausgerichtet werden. Die MuG bilden die inhaltliche Grundlage, auf der die QPR-Prüfungen aufbauen. Wer die MuG nicht kennt, kann die QPR-Anforderungen nicht erfüllen.

6. Dokumentation und Nachweis: Was sich ändert

Die neue QPR verändert den Blick auf die Dokumentation grundlegend. Statt einer rein formalen Prüfung (“Ist alles ausgefüllt?”) wird die Dokumentation zur gleichrangigen Informationsquelle neben dem Fachgespräch und der Inaugenscheinnahme.

Betreuungskräfte müssen den sogenannten Dreiklang erklären können: Was wurde geplant? Was wurde durchgeführt? Was war das Ergebnis? Die strukturierten Betreuungseinheiten bilden genau diesen Dreiklang ab und geben Mitarbeitenden ein klares Narrativ für das Prüfgespräch.

Besonders relevant ist dabei die individuelle Betreuungsplanung und individuelle Tagesstrukturierung. Die Prüfer wollen sehen, dass die Betreuung auf den einzelnen Menschen zugeschnitten ist – nicht nach Schema F abläuft. Dazu gehören eine nachvollziehbare Betreuungsdokumentation, die Durchführung und Ergebnis festhält, sowie der Einsatz von Betreuungstechnologien, die individuell auf die Bedürfnisse der versorgten Person abgestimmt sind.

Achtung: Die Dokumentation sozialer Betreuung ist ein notorischer Schwachpunkt ambulanter Dienste und ein häufiger Grund für Mängelrügen. Mit der neuen QPR wird dieser Bereich erstmals systematisch geprüft – eine lückenhafte Dokumentation führt direkt zu schlechteren Bewertungen.

7. Zeitplan – die wichtigsten Meilensteine

Mai 2025

QPR Teil 1a (Pflegedienste) vom MD Bund erlassen

August 2025

Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG)

September 2025

QPR Teil 1b (Betreuungsdienste) vom MD Bund erlassen

Dezember 2025

Genehmigung Teil 1b durch BMG; MuG und QDVA verabschiedet

Januar 2026

Redaktionelle Anpassung QPR 1a im Zuge des BEEP-Gesetzes

März 2026 – Jetzt

Letzte Vorbereitungsphase – Schulungen und Systeme anpassen

Juni 2026

Veröffentlichung der Transparenzberichte im Bundesanzeiger

1. Juli 2026

Stichtag: Neue QPR ambulant tritt verbindlich in Kraft

Kein Aufschub möglich: Übergangsfristen sind nicht vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt die neue Systematik verbindlich für alle ambulanten Dienste – unabhängig von Größe, Träger oder Region.

8. Vorbereitung auf die QPR: Praxistipps für Pflegedienste

Bis zum Stichtag am 1. Juli 2026 bleiben noch wenige Monate. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, Ihren Dienst systematisch vorzubereiten:

Qualitätsmanagement aktualisieren: Überprüfen Sie Ihr bestehendes QM-System auf Kompatibilität mit den neuen MuG. Die fünf Qualitätsbereiche sollten sich in Ihren internen Prozessen widerspiegeln.

Schulungen durchführen: Alle Mitarbeitenden – von der Pflegedienstleitung bis zur Betreuungskraft – müssen die neue Prüf- und Bewertungssystematik kennen. Investieren Sie in gezielte Fortbildungen zur QPR-Vorbereitung.

Dokumentation auf Ergebnisorientierung umstellen: Prüfen Sie, ob Ihre Betreuungsdokumentation den Dreiklang “Planung – Durchführung – Ergebnis” abbildet. Lücken in der Dokumentation sozialer Betreuung sind ein häufiger Mängelgrund.

Betreuungskonzept überarbeiten: Stellen Sie sicher, dass Ihr Betreuungskonzept individualisierte, ergebnisorientierte Maßnahmen beinhaltet – nicht nur eine Auflistung möglicher Aktivitäten.

Digitale Tools evaluieren: Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Software die neuen Anforderungen an Betreuungsdokumentation und Qualitätsnachweis abbilden kann. Ein integriertes digitales System spart Zeit und liefert QPR-konforme Nachweise.

9. Wie digitale Betreuung die QPR-Konformität sichert

Die neuen QPR schaffen einen wachsenden Markt für Qualitätssicherungs-Tools. Wenn Pflegedienstleitungen künftig selbst über die Eignung ihres Betreuungspersonals entscheiden, benötigen sie standardisierte Arbeitsinstrumente, die auch ohne formale Fachausbildung qualitativ hochwertige Betreuung ermöglichen.

Digitale Betreuungslösungen spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie können standardisierte Betreuungseinheiten bereitstellen, die den Dreiklang aus Planung, Durchführung und Ergebnis automatisch dokumentieren. Sie ermöglichen eine individualisierte Tagesstrukturierung, die sich an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der versorgten Person orientiert. Und sie liefern strukturierte Exporte für Pflegedokumentationssysteme – ein klarer Vorteil bei der QPR-Prüfung.

Besonders im Bereich der sozialen Betreuung (Qualitätsbereich 3) bieten digitale Tools einen echten Mehrwert: Sie stellen sicher, dass kognitive, soziale und körperliche Aktivierungsmaßnahmen nicht nur durchgeführt, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert werden. Das ist genau das, was die neuen QPR fordern.

10. Media4Care: Ihre Lösung für die ambulante Betreuung

Als führender Anbieter digitaler Betreuungslösungen bietet Media4Care ein integriertes System, das ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste gezielt auf die Anforderungen der neuen QPR vorbereitet. Unsere Module decken alle relevanten Bereiche der QPR-konformen Betreuung ab:

📋

Praxiserprobtes Betreuungskonzept

Unser von Experten entwickeltes Betreuungskonzept mit drei Säulen (Aktivierung, biografischer Arbeitansatz, Tagesstrukturierung) bildet die QPR-Qualitätsbereiche direkt ab und gibt Betreuungskräften einen klaren Handlungsrahmen.

📱

App für Tablets

Über 2.000 eigens entwickelte Inhalte für die kognitive, soziale und körperliche Aktivierung – individuell anpassbar an Bedürfnisse und Fähigkeiten. Die App dokumentiert Einsätze automatisch und liefert den QPR-geforderten Ergebnisnachweis.

🎓

Schulungen für Betreuungskräfte

Praxisnahe Akademie-Schulungen, die gezielt auf die Gesprächsführung im QPR-Kontext vorbereiten. Ihre Mitarbeitenden lernen, den Dreiklang aus Planung, Durchführung und Ergebnis sicher zu erklären.

📊

Webportal mit Dokumentation & Berichtsexport

Durchgeführte Betreuungsmaßnahmen werden detailliert dokumentiert. Strukturierte Berichte lassen sich per Klick exportieren – der ideale Nachweis für QPR-Prüfungen und die Pflegekassenabrechnung.

🔗

Schnittstelle zu Pflegedokumentations­systemen

Nahtlose Integration in bestehende Dokumentationssysteme wie MEDIFOX DAN oder optidata. Betreuungsleistungen fließen automatisch in die Pflegedokumentation – ohne Doppelerfassung, mit konkretem Wirtschaftlichkeitsnachweis.

Das Leistungsnarrativ sollte auf drei Säulen stehen: (1) QPR-Compliance – ab Juli 2026 prüft der MD Ihre Betreuungsqualität systematisch. Media4Care liefert standardisierte, QPR-konforme Betreuungseinheiten mit Dokumentationsnachweis. (2) Qualitätssicherung bei niedrigerer Qualifikation – Ihre Betreuungskräfte brauchen keine formale Fachausbildung mehr, da sie Eignung und Qualität nachweisen können. (3) Wirtschaftlichkeit – der QPR-30-Einsatz bringt 2,65 Stunden Mehrfach-Abrechnung pro Tag. Mit Media4Care bieten Betreuungskräfte Einsätze schneller vor und dokumentieren Ergebnisse automatisch.

11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann treten die neuen QPR ambulant in Kraft?

Die neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien für die ambulante Pflege (Teil 1a und Teil 1b) treten am 1. Juli 2026 verbindlich in Kraft. Übergangsfristen gibt es nicht – ab diesem Stichtag wird nach der neuen Systematik geprüft.

Gilt die QPR auch für reine Betreuungsdienste?

Ja, erstmals gibt es mit der QPR Teil 1b eine eigenständige Prüfgrundlage für ambulante Betreuungsdienste nach § 45b SGB XI. Bislang existierte keine vergleichbare Qualitätsdarstellung für diesen Bereich.

Was passiert mit den alten Pflegenoten?

Das bisherige Notensystem (1 bis 5) wird vollständig durch die neuen vier Bewertungskategorien A bis D ersetzt. Die Transparenzberichte werden künftig auf der neuen Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDVA) basieren.

Welche Rolle spielt digitale Dokumentation bei der neuen QPR?

Dokumentation ist eine von drei gleichrangigen Informationsquellen (neben Fachgespräch und Inaugenscheinnahme). Digitale Lösungen wie Media4Care liefern strukturierte, QPR-konforme Nachweise mit automatischer Protokollierung – ein klarer Vorteil bei der Prüfung.

Wie viele Personen werden pro Prüfung besucht?

Die Richtlinien regeln die Stichprobengrößen nach Versorgungsform (allgemeine ambulante Pflege, AKI, pHKP). Die versorgten Personen werden vom Prüfdienst zufällig ausgewählt – eine Vorbereitung auf bestimmte Fälle ist daher nicht möglich.

Was kosten die Umstellungen für meinen Pflegedienst?

Die Kosten hängen von Ihrem aktuellen Stand ab. Wesentliche Investitionsbereiche sind Schulungen, die Anpassung des QM-Systems und ggf. digitale Tools für die Betreuungsdokumentation. Digitale Lösungen wie Media4Care können sich durch Zeitersparnis und verbesserte Abrechnungsfähigkeit schnell amortisieren.

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