Die aktivierende Pflege hat das Ziel, die Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen zu erhalten, zu fördern und ggf. zu reaktivieren. Pflegekräfte geben Hilfestellungen und Tipps, wie der Senior oder die Seniorin die Pflegetätigkeit nach den aktuellen Fähigkeiten, jedoch möglichst eigenständig erledigen kann. Die aktivierende Pflege dient als Hilfe zur Selbsthilfe. 

Im SGB XI hat die Regierung den Pflegestandard der aktivierenden Pflege sogar gesetzlich festgelegt. Dort steht bspw. im §2 des SGB XI: „Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.“

→ Gegenteil siehe „Kompensatorische Pflege“

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